Turnaround
Bewertung nach IDW S11: Sanierungschancen realistisch einschätzen
Bevor ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 erstellt werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens vorliegt. Die Basis dieser Einschätzung bilden zwei wesentliche Elemente: der Finanzstatus des Unternehmens sowie eine fundierte Finanzplanung, die sich aus einem belastbaren Unternehmenskonzept ableitet. Die Bewertung nach IDW S11 liefert genau diese Entscheidungsgrundlage und schafft Transparenz über die wirtschaftliche Lage und Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Klarheit zu Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Ein Bestandteil der Bewertung nach IDW S11 ist die Analyse der finanziellen Situation des Unternehmens. Dazu gehört zunächst die Erstellung eines Finanzstatus, um die aktuelle Zahlungsfähigkeit zu beurteilen. Sollte dieser negativ ausfallen, wird ein kurzfristiger Finanzplan für mindestens vier Wochen erstellt.
Außerdem wird der Liquiditätsbedarf für die nächsten zwölf Monate berechnet, da dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit gedeckt sein muss, um eine positive Fortbestehensprognose zu gewährleisten. Falls diese Prognose negativ ausfällt, wird zusätzlich ein Vermögensstatus erarbeitet, um eine potenzielle Überschuldung zu prüfen.
Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Prognose zur Umsetzbarkeit der Sanierung von einem unabhängigen und fachkundigen Dritten erstellt werden.
Zwei entscheidende Fragen
Entscheidend sind zwei Kriterien: Die Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO muss ausgeschlossen sein, das heißt, das Unternehmen muss seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachkommen können. Zudem darf keine Überschuldung nach §19 InsO vorliegen – dies wäre der Fall, wenn das Reinvermögen unter Liquidationswerten negativ ist und keine positive Fortbestehensprognose besteht.
Eine Bewertung nach IDW S6 und IDW S11 ist ein entscheidender Baustein für eine erfolgreiche Restrukturierung.
Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Umsetzung Ihrer Sanierungsstrategie.
IBR und Planplausibilisierung
Ein Independent Business Review (IBR) liefert eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und bewertet die Tragfähigkeit geplanter Maßnahmen.
Präventive Restrukturierung (StaRUG)
Die präventive Restrukturierung nach StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren, Verbindlichkeiten zu restrukturieren und eine tragfähige Zukunftsperspektive zu schaffen. Unser Ansatz kombiniert rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlicher Weitsicht , um Unternehmen durch gezielte Maßnahmen frühzeitig wieder auf Kurs zu bringen.
Sanierungsgutachten IDW S6
Wenn ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 gefordert wird, geht es um weitreichende Entscheidungen: Ist das Unternehmen noch sanierungsfähig? Gibt es eine realistische Zukunftsperspektive? Das Gutachten schafft Transparenz für Banken, Investoren und Geschäftsführungen, indem es sowohl wirtschaftliche Vernunft als auch juristische Anforderungen vereint. Unser praxisnaher Ansatz liefert nicht nur eine belastbare Analyse, sondern auch ein tragfähiges Sanierungskonzept – schnell, fundiert und umsetzungsorientiert..
Bewertung nach IDW S11
Bevor ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 erstellt werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens vorliegt. Die Bewertung nach IDW S11 liefert genau diese Entscheidungsgrundlage und schafft Transparenz über die wirtschaftliche Lage und Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Ihr Ansprechpartner:
Malte Foegen