REQM.SP 1.4 Bidirektionale Nachverfolgbarkeit von Anforderungen aufrecht Erhalten
Zusammenfassung
Bidirektionale Nachverfolgbarkeit zwischen Anforderungen und Arbeitsergebnissen aufrechterhalten
Beschreibung
Der Zweck dieser spezifischen Praktik besteht darin, die bidirektionale Nachverfolgbarkeit von Anforderungen aufrechtzuerhalten. (Die Definition für »bidirektionale Nachverfolgbarkeit« finden Sie im Glossar.) Wenn die Anforderungen gut verwaltet werden, kann eine Nachverfolgbarkeit von der Quellanforderung zu den Anforderungen tieferer Ebenen und von diesen zurück zur Quellanforderung aufgestellt werden. Eine derartige bidirektionale Nachverfolgbarkeit trägt dazu bei, festzustellen, ob alle Anforderungen vollständig bearbeitet wurden und alle Anforderungen tieferer Ebenen zu einer gültigen Quelle zu verfolgen sind.
Die Nachverfolgbarkeit von Anforderungen deckt auch die Beziehungen zu anderen Entitäten wie Zwischen- und Endergebnissen, Änderungen in der Designdokumentation und in Testplänen ab. Die Nachverfolgbarkeit kann horizontale Beziehungen – beispielsweise über Schnittstellen hinweg – und vertikale Beziehungen abdecken. Die Nachverfolgbarkeit ist vor allem zur Bewertung der Auswirkungen von Anforderungsänderungen auf Projekttätigkeiten und Arbeitsergebnisse erforderlich.
- Umfang der Nachverfolgbarkeit: die Grenzen, innerhalb der eine Nachverfolgbarkeit notwendig ist.
- Definition der Nachverfolgbarkeit: die Elemente, die logische Beziehungen benötigen.
- Art der Nachverfolgbarkeit: wann horizontale und wann vertikale Nachverfolgbarkeit benötigt wird.
Beispiele für Arbeitsergebnisse
- Matrix für die Nachverfolgbarkeit der Anforderungen
- System für die Verfolgung der Anforderungen
Subpraktiken
1. Die Anforderungsnachverfolgbarkeit aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die Quelle der Anforderungen tieferer (d.h. abgeleiteter) Ebenen dokumentiert wird
2. Die Anforderungsnachverfolgbarkeit von einer Anforderung zu ihren abgeleiteten Anforderungen und der Zuordnung zu Arbeitsergebnissen aufrechterhalten
Zu den Arbeitsergebnissen, für die eine Nachverfolgbarkeit aufrechterhalten werden kann, gehören die Architektur, Produktbestandteile, Entwicklungsiterationen (oder -inkremente), Funktionen, Schnittstellen, Objekte, Personen, Prozesse und andere.
3. Eine Matrix für die Anforderungsnachverfolgbarkeit erstellen